Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von BITS better it solutions GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn BITS better it solutions GmbH sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
- Die Angebote von BITS better it solutions GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Die Mitarbeiter von BITS better it solutions GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich BITS better it solutions GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von BITS better it solutions GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch BITS better it solutions GmbH, ist diese gesondert abzugelten.
- Die Installation oder Wartung gelieferter Ware (insbesondere Hard- und Software), die Einweisung in deren Nutzung und die Umsetzung von Projektergebnissen ist - sofern nichts anderes vereinbart wurde - gesondert zu vergüten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BITS better it solutions GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder von BITS better it solutions GmbH oder deren Unterlieferanten bzw. Unterauftragnehmern eintreten - hat BITS better it solutions GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BITS better it solutions GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird BITS better it solutions GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Kunde nur berufen, wenn er BITS better it solutions GmbH unverzüglich benachrichtigt.
- Sofern BITS better it solutions GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Pönale. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von BITS better it solutions GmbH.
- BITS better it solutions GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Waren, die via Internet bestellt werden, werden per Nachnahme zuzüglich allfälliger Transportkosten, wenn nicht ausdrücklich andersweitig vereinbart, zugestellt.
§ 5 Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
- Bei Warenlieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von BITS better it solutions GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von BITS better it solutions GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von BITS better it solutions GmbH; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für BITS better it solutions GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für die Gesellschaft. Erlischt das (Mit-)Eigentum von BITS better it solutions GmbH durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf BITS better it solutions GmbH übergehen.
§ 6 Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von BITS better it solutions GmbH prompt netto Kassa nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- BITS better it solutions GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist BITS better it solutions GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Ist die Lieferung von Ware neben Beratungs- oder Schulungsleistung geschuldet, werden eingehende Zahlungen zunächst auf die für die Beratung bzw. Schulung berechneten Beträge verrechnet.
- Gerät der Kunde in Verzug, so ist BITS better it solutions GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
- Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn BITS better it solutions GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist BITS better it solutions GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. BITS better it solutions GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 7 Verwertung von Projektergebnissen
- Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von BITS better it solutions GmbH auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
- Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch BITS better it solutions GmbH durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht an einer von BITS better it solutions GmbH entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
- Wird von Abs.3 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk von BITS better it solutions GmbH sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
- Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, BITS better it solutions GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von BITS better it solutions GmbH keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und BITS better it solutions GmbH auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
- Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von BITS better it solutions GmbH eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, kann BITS better it solutions GmbH wahlweise folgendes unternehmen:
- Den Vertragsgegenstand so ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,
- dem Auftraggeber das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
- den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
- den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust erstatten. Die unter Lit. d) genannte Variante kommt erst dann zur Anwendung, wenn vermöge der unter a)-c) genannten Möglichkeiten keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann.
- Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von BITS better it solutions GmbH gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
§ 8 Konstruktions- und konzeptionelle Rahmenbedingungen
- Bei Softwareentwicklungen und sonstigen Projekten ist ein Pflichtenheft nur dann zu erstellen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Wird eine solche Vereinbarung getroffen, ist das Pflichtenheft von beiden Parteien zu unterzeichnen; danach wird es Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
- Wenn der Kunde erkennt, daß ein Pflichtenheft nicht eindeutig, nicht vollständig oder widersprüchlich ist, so wird er BITS better it solutions GmbH unverzüglich schriftlich eine Ergänzung des Pflichtenheftes vorschlagen. Die Annahme begründeter und sachdienlicher Änderungsvorschläge darf von BITS better it solutions GmbH nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
- Im übrigen behält sich BITS better it solutions GmbH das Recht vor, insbesondere an Hard- und Software jederzeit Konstruktions- bzw. konzeptionelle Änderungen vorzunehmen, soweit vertragliche Vereinbarungen oder der Inhalt des Pflichtenheftes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. BITS better it solutions GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten nachträglich vorzunehmen.
§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die BITS better it solutions GmbH im Zusammenhang mit Bestellungen, Schulungen und Beratungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 34 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß BITS better it solutions GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 10 Gewährleistung
- Mängel gelieferter Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von BITS better it solutions GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von BITS better it solutions GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen,
- wenn BITS better it solutions GmbH hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg eingetreten ist,
- wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist,
- wenn sie von BITS better it solutions GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird,
- wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder
- wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
§ 11 Untersuchungs- und Mängelrügepflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren (insbesondere Hardware und Software) auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern, Handbüchern oder Geräteteilen sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen von Datenträgern sind bei BITS better it solutions GmbH innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
- Mängel die nicht offensichtlich sind, müssen bei BITS better it solutions GmbH innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
§ 12 Haftung
- Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetzt haftet BITS better it solutions GmbH unbeschränkt. Im übrigen haftet BITS better it solutions GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die Haftung für Schäden, die Umsetzung von Projektergebnissen verursacht werden, ist der Höhe nach auf das Dreifache des Vertragswertes beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Teilnichtigkeit
- Erfüllungsort ist Dornbirn, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der BITS better it solutions GmbH.
- Auf diesem Vertrag findet ausschließlich europäisches Recht Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf ihnen beruhenden Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.